Sofortmaßnahmen des TuS 05 Daun in Bezug auf den Corona-Virus

Lage:

Wie jeder aus den Medien weiß, soll die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland verlangsamt bzw. möglichst verhindert werden. Dazu wurden in den letzten Tagen durch die Bundes- und Landesregierungen und andere öffentliche Stellen Empfehlungen und Verhaltensregeln ausgegeben.
Speziell wurde darauf hingewiesen dass, die Sozialkontakte, Veranstaltungen und größere Menschenansammlungen auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren sind. Alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt oder juristisch notwendig sind, sollten ausgesetzt werden.

Bedeutung für den Verein:

Wie durch die Presse bekannt, haben wir einige Fälle von Corona – Infektionen auch im Kreis Vulkaneifel. Durch die Schließung der KiTa für zwei Tage, um einen Fall abzuklären, sollte einer Verbreitung vorgebeugt werden. Auch die Sportfachverbände haben größtenteils den Spiel- und Trainingsbetrieb als vorbeugende Maßnahme ausgesetzt.

Besonders in unseren Sportgruppen mit Kindern und Kleinkindern kommt es beim Training zu einem erhöhten Körperkontakt unter den Kindern und bei der Hilfestellung an den Geräten zwischen Übungsleiter und Kindern. Daraus ergibt sich eine erhöhte Gefahr der Übertragung / Ansteckung sowohl für die Kinder als auch für die Übungsleiter(ÜL). 

Der TuS 05 Daun hat die Aufgabe und Fürsorgepflicht bei der Durchführung des Sportbetriebes die ihm anvertrauten Kinder / Sportler/Innen und das eingesetzte Trainings- und Betreuungsteam nicht zu gefährden bzw. zu schützen.

Die ehrenamtlichen ÜL sind in den unterschiedlichsten Berufsgruppen tätig, oftmals im sozialen Bereich. Durch eine Infektion beim Training könnte ggf. die Ausübung des Berufes nicht mehr gewährleistet sein oder eine Weiterverbreitung in die Risikogruppen erfolgen.

Folgerung / Maßnahmen:

Um den Auflagen aus der Politik und den öffentlichen Gremien Genüge zu tun und um unserer Sorgfaltspflicht unseren Mitgliedern gegenüber gerecht zu werden, müssen geeignete Maßnahmen mit Augenmaß ergriffen werden.

  1. Aussetzung des Sportbetriebes (Geltungsbereich siehe unten) vom 16.03. bis 20.04.2020 (Ende Osterferien) für alle Abteilungen (Abt), außer Abt Fußball!
  2. Über die Wiederaufnahme oder die weitere Aussetzung des Trainings- und Spielbetriebes entscheidet der Fußball Verband Rheinland (FVR) bis 31.03.2020. Der FVR empfiehlt anschließend die weitere Vorgehensweise.
  3. Neue Vorgaben der jeweiligen Fachverbände werden den Abt zeitnah durch den Geschäftsführenden Vorstand (GfV) mitgeteilt werden.
  4. Einweisung der Übungsleiter durch die Abteilungsleiter in die offiziell ausgegebenen / empfohlenen Verhaltensregeln (z. B. kein Händeschütteln usw.).
  5. Sicherstellung der vereinsinternen und -externen Informationswege durch den GfV.

Geltungsbereich:

*Für alle Abteilungen des TuS 05 Daun. *
Eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes erfolgt nach Maßgabe der Abteilungsführung  erst nach Rücksprache mit dem GfV.

Im Namen des Vorstandes
gez.

F. Wieber
1. Vors. TuS 05 Daun